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Häusliche Gewalt

In der Frauenberatungsstelle befasst sich der Arbeitsbereich Frauen in Gewaltbeziehung mit dem Problemfeld Häuslicher Gewalt. Der Begriff Häusliche Gewalt ist die inzwischen vorwiegend genutzte Bezeichnung in allen interinstitutionellen Netzwerken, in denen verschiedene Professionen gemeinsam gegen diese Gewaltform aktiv sind.

Unser Begriff von Häuslicher Gewalt umfasst die Formen der physischen, sexualisierten, psychischen, sozialen und ökonomischen Gewalt. Häusliche Gewalt ist eine bewusste Einwirkung auf Körper und/oder Psyche, um Angst zu machen, einzuschüchtern, zu verletzten, zu demütigen, zu kontrollieren und letztendlich Macht auszuüben. Kinder/Jugendliche sind in diesem Verständnis als (Mit-)Betroffene Häuslicher Gewalt berücksichtigt.

Häusliche Gewalt ist Gewalt in einer nahen, oft in einer intimen Beziehung. Die Tatsache, dass der Mensch, der den Opfern am nächsten steht, sie bedroht und verletzt, ist für alle völlig unfassbar. Häusliche Gewalt ist ein Geflecht von unterschiedlichsten Formen der Grenzüberschreitungen. Sie beginnt nicht mit der ersten Ohrfeige, dem ersten Tritt, der ersten Vergewaltigung. Die erste körperliche Attacke hat immer eine – teilweise sogar sehr lange – Vorgeschichte, in der die Betroffenen erniedrigt, eingeschränkt, gedemütigt werden. So wird der Boden für massivere Übergriffe bereitet.

Viele Betroffene sind traumatisiert und nicht mehr in der Lage, der Gewalt alleine zu entkommen. Nachweislich steigt die Gefahr für Leib und Leben, wenn die Opfer sich aus der Gewaltbeziehung lösen (wollen).

Im Rahmen des Polizeigesetzes NRW wird Häusliche Gewalt (in erster Linie Gewalt unter Erwach-senen) angenommen, wenn Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit für die gefährdete Person besteht. Hierbei ist jegliche Art von Lebens- und Wohngemeinschaft inbegriffen, ungeachtet von Verwandtschaftsgrad oder sexueller Orientierung. Ebenfalls werden häusliche Gemeinschaften eingeschlossen, die sich in Auflösung befinden (z.B. Beginn eines Trennungsjahres) oder seit einiger Zeit aufgelöst sind. Häusliche Gewalt kann sowohl in der gemeinsamen Wohnung als auch im öffentlichen Raum stattfinden.


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