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Telefonische Beratung

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Pro-aktive Arbeit versus Arbeit mit Selbstmelderinnen

Wir haben uns geirrt, als wir anfangs dachten, die pro-aktive Arbeit sei genauso wie unsere Unterstützungsarbeit mit gewaltbetroffenen Frauen, die sich selbst an uns wenden (Selbstmelderinnen). Im Laufe der Zeit zeigte sich deutlich, dass es erhebliche Unterschiede gibt. Zwar sind die inhaltlichen Grundsätze der Anti-Gewalt-Arbeit ähnlich, die strukturellen und methodischen Arbeitsweisen weichen jedoch erheblich voneinander ab:

Die Polizei vermittelt – mit Einverständnis der Betroffenen – deren Daten an die Beratungsstelle. Anonyme Beratung – wie sie Selbstmelderinnen oft nutzen – ist hier nicht möglich. Die Anzahl der Vermittlungen ist keineswegs steuerbar und damit nicht zu planen. Ebenfalls ist nicht vorhersehbar, wie viele telefonische Kontaktversuche nötig sind, um die Betroffenen zu erreichen. Auch der Umfang an Unterstützungsbedarf ist nicht vorhersehbar. Gleichzeitig besteht ein großer Zeitdruck durch die bis zu 10-tägige Befristung der polizeilichen Maßnahme.

Die Beraterin nimmt von sich aus, d.h. pro-aktiv, telefonischen Kontakt zu den Betroffenen auf. Im ersten Gespräch muss sie zunächst über die Institution und die Situation aufklären. Ihr fehlen viele Quellen zur Informationsvermittlung wie Erscheinung, Gestik, Mimik, etc., sie ist allein auf das Sprechen und Hören am Telefon reduziert. Parallel ist eine detaillierte Erfassung der Situation der Betroffenen erforderlich, um die weiteren Hilfen bedarfsgerecht anzupassen. Die Kontaktaufnahme am Telefon erfordert eine stark motivierende Gesprächsführung. Sie ist gleichzeitig stark störungsanfällig, z.B. wenn die Technik nicht funktioniert oder die Betroffenen in ungünstigen Momenten erreicht werden.

Die pro-aktive Arbeit ist weniger ein therapeutisches Angebot als viel mehr eine zeitlich enge Chance, mit individuell relevanten Informationen und Hilfen einen Weg aus der Gewalt für die Betroffenen zu ebnen.


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