Bereits 1986 initiierte der Frauennotruf den Arbeitskreis
„Sexualisierte Gewalt”, in dem sich bis heute Fachfrauen
unterschiedlichster Berufsgruppen engagieren, um die Situation von
Frauen nach einer VerGEWALTigung zu verbessern. Aufgrund der Initiative
des Arbeitskreises ist es u.a. zur Einrichtung der
Sonderstaatsanwaltschaft für Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung sowie des Zeuginnenzimmers am Düsseldorfer Amts- und
Landgericht gekommen. Das gebündelte Wissen der Fachfrauen aus dem
Arbeitskreis fließt auch in die von uns durchgeführten
Polizeifortbildungen ein.
Auf bundes- und landesweiter Ebene hat dieser Arbeitsbereich maßgeblich an der Vernetzung der Frauennotrufe mitgewirkt. Die Kooperation ermöglicht eine effektivere Handlungsfähigkeit und eine stärkere politische Einflussnahme, z.B. in Hinblick auf das geforderte Zeugnisverweigerungsrecht für die Beraterinnen.

Zum Weiterlesen:
„Wenn ES passiert ist –
Handlungsmöglichkeiten
für betroffene Frauen“
Broschüre, 40 Seiten
Download (PDF-Datei 988 KB)