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Inhalt

Arbeitsbereich Frauen mit Behinderung

Seit Oktober 1999 ist die frauenberatungsstelle düsseldorf e.V. barrierefrei. Der Arbeitsbereich „Frauen mit Behinderung“ setzt sich für eine Veränderung und nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation behinderter Frauen ein, insbesondere für die, die (sexualisierte) Gewalt erlebt haben.
Um eine adäquate Beratungs-, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit für Frauen mit Behinderung zu leisten, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, muss Wissen zu sexualisierter Gewalt und zu Behinderung miteinander verbunden sein. In der Unterstützungsarbeit sind die psychischen, physischen, sozialen und ökonomischen Folgen von Gewalt ebenso zu berücksichtigen wie die spezielle Lebenssituation von Frauen mit Behinderung.

Beratung und Unterstützung nach dem feministischen peer support (fps):

Wir entsprechen diesen Erfordernissen mit dem feministischen peer support (fps). Der fps ist ein ganzheitlicher Ansatz, mit dem Ziel, die Spaltung von Behinderung und weiblicher Identität aufzuheben. Die wichtigsten Elemente des fps, aufbauend auf den feministischen Grundsätzen von Beratung und Therapie, sind:

Prävention und Aufklärung:

Zur Prävention und Aufklärung bieten wir u.a. (Selbsthilfe-) Gruppen, Workshops und themenspezifische Veranstaltungen an.

Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit:

Unsere Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit umfasst eine weitreichende regionale und überregionale Vernetzung und engagierte Zusammenarbeit mit vielen anderen Institutionen. Vorträge und Fortbildungen gehören ebenso dazu wie Kampagnen zu besonderen Themen. Genannt seien hier unsere Aktionen zu § 179 StGB, die sich gegen die im Strafrecht festgeschriebene Diskriminierung von widerstandsunfähigen Frauen richten, die Opfer sexualisierter Gewalt wurden. Über die Hälfte der Verfahren nach § 179 StGB betrifft Frauen, die aufgrund ihrer Behinderung widerstandsunfähig sind (Abschlussbericht des BJM März 2001). Im Gegensatz zu § 177 StGB wird nach § 179 StGB eine Vergewaltigung nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen behandelt und ein deutlich geringerer Strafrahmen vorgegeben.
Wir fordern: Gleiches Strafmaß für gleiche Straftat!

Ausblick:

Dank der Förderung der Bethe-Stiftung ist dieser spezialisierte Arbeitsbereich bis Mitte 2003 finanziell gesichert. In Zusammenarbeit mit der Stiftung fordern wir eine staatliche Absicherung über diesen Zeitraum hinaus.

Zum Weiterlesen:
Zum barrierefreien Umbau hat die
frauenberatungsstelle
düsseldorf e.V.

einen 60-seitigen Leitfaden
(gefördert vom Ökofonds NRW,
Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
herausgegeben, der zum Preis von
5 Euro angefordert werden kann.

Leitfaden „Empfehlungen zur Barrierefreiheit–
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