Ziel unserer intensiven und breiten themenspezifischen Öffentlichkeitsarbeit ist die grundsätzliche Verbesserung der Situation betroffener Frauen und Kinder. Dazu gehört die Forderung nach einer konsequenten Inverantwortungnahme der Täter ebenso wie die Entwicklung umfassender Präventionsmaßnahmen, die zu einer gesellschaftlichen Ächtung und letztendlich zur Verhinderung von Gewalt führen.
Vorträge, Veranstaltungen sowie Fortbildungen für Multiplikatorinnen, z.B. die Polizei, gehören zum breiten Spektrum unserer Aktivitäten. Kommunale und überregionale Vernetzung sowie einzelfallbezogene Kooperation mit anderen Institutionen wie Frauenhäuser, Behörden usw. tragen dazu bei, einen lückenlosen Schutz und adäquate Unterstützung für Frauen aufzubauen bzw. zu optimieren.
... sind das neue Gewaltschutzgesetz sowie wichtige Änderungen des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen. Beide Maßnahmen sind die Voraussetzung für eine Verbesserung der Situation von Frauen in Gewaltbeziehung und wichtige Bausteine im pro-aktiven Ansatz nach NRW-Vorgaben. Die Polizei hat nun bei einem Einsatz zu Gewalt in Beziehung die Möglichkeit, den Täter aus der Wohnung zu weisen und ein Rückkehrverbot von bis zu zehn Tagen auszusprechen. Außerdem gibt die Polizei mit Einwilligung der betroffenen Frau ihren Namen sowie ihre Anschrift und Telefonnummer an uns als qualifizierte Beratungseinrichtung weiter. Wir nehmen dann Kontakt zu der Frau auf, um ihr Information und Unterstützung anzubieten. Mit diesen Maßnahmen erhält sie die Möglichkeit und den Freiraum, weitere Schritte zu überlegen und ggf. einzuleiten. Es gibt kein Patentrezept für eine Lösung, aber vielfältige Maßnahmen und Unterstützungen können helfen, eine Veränderung zu erreichen.
Zum Weiterlesen:
„Nur Mut!
Handlungsmöglichkeiten für
Frauen in Gewaltbeziehung“
Broschüre, 24 Seiten